Salzkotten (ag). Drei Windvorranggebiete hat die Stadt Salzkotten bisher ausgewiesen. Doch dabei wird es aller Voraussicht nach nicht bleiben. Denn nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Juli, muss bei der Ausweisung von Gebieten ganz strikt zwischen sogenannten harten (Naturschutz- und Wohngebiete) und weichen Tabuzonen/Kriterien (Pufferzonen, Schutzabstände) unterschieden werden. Die Konsequenz: Der Flächennutzungsplan muss geändert werden...
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